Christian Bernecker Immobilien - Sachverständigenbüro und Immobilienconsulting
Christian Bernecker Immobilien - Sachverständigenbüro und Immobilienconsulting 

Wertermittlungen

 

 

 

Als DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken kann ich auch den Wert Ihrer Immobilie ermitteln. 

 

Zu verschiedensten Gelegenheiten kann eine Immobilienwertermittlung hilfreich und wichtig sein - und jeder Anlass stellt unterschiedliche Anforderungen an ein Gutachten.

 

Die wohl einfachste Form ist die Markwerteinschätzung. Hierbei handelt es sich um keine Wertermittlung im eigentlichen Sinne, sondern lediglich um eine Einschätzung des Marktwerts einer Immobilie, also eine Einschätzung, ob der aufgerufene Preis einer angebotenen Immobilie marktgerecht erscheint oder nicht. Solche Einschätzungen sind üblicherweise in Zusammenhang mit der Begleitung im Kaufprozess (siehe auch: Käuferbegleitung) enthalten. Üblicherweise werden hierzu aufgerufene Preise ähnlicher angebotener Immobilien mit dem Angebotspreis des von Ihnen als Kaufinteressent potenziellen Kaufobjekts und auch mit dem aktuellsten Immobilienmarktbericht abgeglichen. 

 

Die klassische Verkehrswertermittlung nach §194 BauGB dagegen ist eine sehr detaillierte Berechnung des aktuellen Verkehrswerts einer Immobilie. Hier werden nach gesetzlichen Vorgaben unterschiedliche Verfahren zur Wertermittlung verwendet und auch bei Behörden wichtige Informationen abgefragt, die den Wert einer Immobilie möglicherweise positiv oder negativ beeinflussen. All diese Informationen werden in einem Kurz- oder Vollgutachten zusammengefasst und niedergeschrieben. Optionaler Bestandteil eines solchen Gutachtens kann auch die Beurteilung von vorhandenen Schäden sein, für die ich ebenfalls ein entsprechendes Zertifikat der DEKRA vorweisen kann. 

Eine Verkehrswertermittlung kann zu unterschiedlichsten Gelegenheiten interessant werden. Möchten Sie bespielsweise Ihre Immobilie verkaufen, im Zuge einer Schenkung bspw. an die nächste Generation weitergeben oder haben Sie Immobilienvermögen geerbt und möchten auch den Marktwert hierfür gutachterlich feststellen lassen? Geht es um finanziellen Ausgleich in einer Erbengemeinschaft in der auch Immobilien vorhanden sind? All dies sind Situationen, in denen sich die Verwendung einer Verkehrswertermittlung empfiehlt. 

 

Für Finanzdienstleister oder Immobilienfinanzierer kann zudem auch die Ermittlung des Beleihungswertes nach BelWertV von Interesse sein. Hier wird für eine Immobilie ein Beleihungswert vorgeschlagen. Dieser Vorschlag ist bei einer Belastung eines Grundstücks mit einer Grundschuld oder Hypothek ausschlaggebend und kann hier auf die Zinshöhe Einfluss nehmen. 

 

Für die Bewertung eines bebauten oder unbebauten Grundstücks aus steuerlichen Anlässen, können ggfs. andere gesetzliche Grundlagen zur Verwendung kommen, wie etwa das Bewertungsgesetz. Diese Verfahren finden insbesondere Anwendung bei Gerichten und Finanzbehörden. Eine Überprüfung kann sich aber möglicherweise lohnen. 

 

Haben Sie Interesse an einer Bewertung Ihrer (zuküftigen) Immobilie, so erstelle ich Ihnen gerne ein Angebot dafür. 

 

Eine Übersicht über die enthaltenen Vertragsleistungen finden Sie hier.

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