Christian Bernecker Immobilien - Sachverständiger für Immobilienbewertung
Christian Bernecker Immobilien - Sachverständiger für Immobilienbewertung

Impressum

Kontakt

Telefon: +49 89/72467915

Telefax: +49 89/72467916

E-Mail: info@bernecker-immobilien.de
 

Aufsichtbehörde: IHK für München und Oberbayern, Max-Joseph-Str. 2, 80333 München

 

Steuer Nr. 144/141/90962 
  
Erlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung erteilt durch die Landeshauptstadt München, Kreisverwaltungsreferat, am 30.11.2009

 

Datenschutzhinweis

Ihre Angaben werden entsprechend den Datenschutzbestimmungen ausschließlich unserem Auftraggeber mitgeteilt, nicht verkauft oder unbefugt an Dritte weitergegeben.

 

 

AGB:

 

1. Durch Erteilung eines Vermittlungsauftrages oder Bewertungsauftrages erklärt sich der Auftraggeber mit den nachstehenden Geschäftsbedingungen einverstanden

 

2. Ein Auftrag bedarf keiner besonderen Form, er kommt dadurch zustande, dass jemand unsere Tätigkeiten in Anspruch nimmt.

 

3. Die Annahme unserer Maklerdienstleistungen oder unserer Angebotsangaben, sowie die Auswertungen von uns gegebener Nachweise genügen zum Zustandekommen eines Maklervertrages zu diesem Geschäftsbedingungen

 

4. Alle Aufträge werden mit der Sorgfalt eines odentlichen Kaufmannes bearbeitet. Alle Unterlagen werden vertraulich behandelt.

 

5. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle unsere Mitteilungen und Unterlagen streng vertraulich zu behandeln: Erlangt ein Dritter durch den Auftraggeber bzw. den Empfänger Kenntnis von unseren Mitteilungen oder auch nur der Adresse und gelangt der Dritte dadaurch zu einem Geschäftsabschluss oder zu einem sonstigen wirtschaftlichen Vorteil, hat der Auftraggeber an uns die vereinbarte Maklergrbühr zu bezahlen.

 

6. Auf Anfrage teilen wir den jeweiligen Eigentümer mit

 

7. Direkte Kontaktaufnahme mit dem Vertragspartner (Eigentümer bzw. Interessent) bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Von direkten Verhandlungen sind wir zu unterrichten.

 

8. Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss und auf eine sofort zu erteilende Ausfertigung oder Abschrift des Vertrages und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden, soweit diese für die Berechnung und die Fälligkeit der Maklerprovision von Bedeutung sind. Mündliche Vereinbarungen sind uns bekannt zu geben.

 

9. Bei Alleinaufträgen ist die etwaige frühere Objektkenntnis des Auftraggebers (Interessenten) nicht von Bedeutung. Der Auftraggeber hat daher auch in diesem Fall die entsprechende Provision gem. der Geschäftsbedingungen an uns zu entrichten.

 

10. Wir sind berechtigt, auch für den jeweiligen Vertragspartner entgeltlich tätig zu werden. Zwischenverkauf oder zwischenzeitliche Vermietung bleiben vorbehalten.

 

11. Bis auf Widerruf dürfen weitere Objektangebote zugesandt werden. Für alle zukünftigvon uns nachgewiesenen Objekte gelten die gleichen Bedingungen.

 

12 Provisionsanspruch entsteht mit dem Abschluss eines durch unseren Nachweis und/oder unsere Vermittlung zustande gekommenen Miet-, Kauf,- oder sonstigen Vertrages. Die angegebene Provision ist am Tage des Abschlusses verdient und zur Zahlung fällig. Sofern keine anderen Provisionssätze vereinbart wurden gelten beim Abschluss von Mietverträgen 2 Monatsnettokaltmieten bei Kaufvertägen 3-5% des Objektwertes jeweils zzgl. der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden MWSt. Für Bewertungen oder weitere Dienstleistungen gelten die in der jeweiligen Auftragserteilung aufgerufen Preise bzw. Stundensätze. 

 

13. Der Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn wenigstens eine dem selben wirtschaftlichen Zwecke dienendes Geschäft zustande gekommen ist und dadurch der gleiche wirtschaftliche Erfolg erzielt wird. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Erwerb des nachgewiesenen Objektes in der Zwangsversteigerung erfolgt oder wenn z.B. anstatt mit dem Eigentümer mit dem Mieter ein Vertrag als Untermietvetrag abgeschlossen wird. Der volle Gebührenanspruch entsteht auch bei der Mitverursachung der zustande gekommenen Verträge durch uns. Kommt der Geschäftsabschluss statt durch den Auftraggeber selbst, ganz oder teilweise durch dessen Ehepartner oder nahe Verwandte oder durch solche natürliche oder juristische Personen zustande, die zum Auftraggeber in vertraglichem oder wirtschaftlichem Verhältnis stehen, so entsteht ebenfalls ein Provisionsanspruch.

 

14 Auch denn die Mitursächlichkeit der Maklertätigkeit gegeben ist oder wenn der Abschluss erst nach Ablauf der Maklertätigkeit erfolgt, besteht ein Anspruch auf Provision.

 

15. Schadenersatzansprüche sind uns gegenüber - mit Ausnahme grob fahrlässigen Handelns - ausgeschlossen. Alle Exposéangaben basieren auf Informationen Dritter, so dass wir für deren Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität keine Haftung übernehmen können.

 

16. Die Unwirksamkeit von einzelnen Bestandteilen dieser Bedingungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bedingungen.
  

Christian Bernecker Immobilien

München

Deutschland

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