Der letzte Schritt beim Immobilienkauf:
Die Übergabe oder Abnahme.
Sie haben eine Immobilie erworben, der Notartermin hat stattgefunden, nun geht es an die Übergabe oder Abnahme.
Ein großer, letzter Schritt und vor allem ein wichtiger!
Denn mit der Abnahme wird eine Reihe von rechtlichen Wirkungen ausgelöst, die nicht mehr umkehrbar sind.
Lassen Sie sich deshalb auch in diesem Schritt am besten von einer Fachkraft begleiten. Es ist die letzte Möglichkeit, noch relativ unkompliziert auf "Kleinigkeiten" hinzuweisen, die noch nicht oder zumindest noch nicht zu Ihrer Zufriedenheit fertiggestellt sind. Und oft sind es eben diese Kleinigkeiten, die dann nicht mehr oder nur noch mit erheblichem Aufwand erledigt werden oder möglicherweise zunächst unerkannt bleiben. Gerade bei einer neu errichteten Immobilie kann dies erhebliche Unannehmlichkeiten nach sich ziehen, die man sich besser erspart. Ein sachverständiger Blick auf Protokoll und Ausführung kann hier große Erleichterungen bringen und Unannehmlichkeiten im Nachhinein ersparen. Mit der Endabnahme ist nämlich auch die Beweislastumkehr verbunden. Das bedeutet, dass nach erfolgter Abnahme der Käufer verpflichtet ist, nachzuweisen, dass er nicht für eine mögliche Fehlfunktion oder einen Mangel oder Schaden verantwortlich ist, um Nachbesserung zu erhalten, ohne die Kosten hierfür selbst tragen zu müssen. Und auch Kleinigkeiten können sehr schnell ziemlich teuer werden. Deshalb ist es umso wichtiger, dass bei der Abnahme ein detailiertes Protokoll geführt wird und etwaige notwendige Nachbesserungen u.ä. auch präzise festgehalten werden.
Informationen zum Umfang einer Begleitung bei der Abnahme oder Übergabe finden Sie hier.
Christian Bernecker Immobilien
München
Deutschland