Beweissicherungsmaßnahmen sind ein weiteres wichtiges Element für einen Bauherren.
Im Rahmen einer Beweissicherung erfolgt die genaue Bestandsaufnahme einer Immobilie mit einem dazugehörigen Fotoprotokoll.
Eine selbständige Beweissicherung kann erforderlich werden, wenn beispielsweise auf dem Nachbargrundstück gebaut wird und mit Erschütterungen beispielsweise durch die Einbringung von Spundwänden zu rechnen ist. Um in diesem Zusammenhang sicher nachweisen zu können, dass möglicherweise Schäden durch solche Erschütterungen entstanden sind, empfiehlt sich ein selbständiges Beweissicherungsverfahren bei dem der Zustand einer Immobilie vor und nach der Baumaßnahme mit einander verglichen wird und möglicherweise durch Erschütterungen entstandene Schäden auch geltend gemacht werden können.
Eine weitere Situation, die ein Beweissicherungsverfahren erfordern, ist die Feststellung und Dokumentation von Schäden oder Mängeln, die nach der Abnahme einer Immobilie entstanden oder bekannt geworden sind und die man gegenüber dem Verkäufer im Rahmen der Gewährleistungsfrist geltend machen möchte. Oft wird auch die sachverständige Begleitung bei der Abnahme verzichtet und der ein oder andere Punkt wird erst nach der Abnahme entdeckt. In solchen Momenten kann es sinnvoll sein bereits bei Erkennen dieses Mangels oder Schadens eine Beweissicherung vorzunehmen, um später, sollte es möglicherweise zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen, etwas "in der Hand" zu haben. Ein solcher Bericht ersetzt möglicherweise nicht den, der von einem seitens des Gerichts bestellten Gutachters erstellt wurde, kann aber hilfreich ergänzen und die Situation klarstellen oder verdeutlichen.
Weitere Informationen zur Beweissicherung finden Sie hier:
Christian Bernecker Immobilien
München
Deutschland